Der Vorstand ist zuständig für alle anfallenden Geschäfte, sofern diese nicht der Vereinsversammlung vorbehalten sind, insbesondere:
- Organisation und Führung der laufenden Geschäfte
- Finanzielle Führung im Rahmen des Budgets
- Wahrnehmung der unter II. Zweck und Aufgaben des Vereins
- Bei Bedarf, Erlass von Reglementen, Richtlinien und ähnlichen Dokumenten, die von der Vereinsversammlung
zu genehmigen sind
- Vernetzung und Wahrung der Interessen aller Vereinsmitglieder
- Planung und Durchführung des Jahres-Tätigkeitsprogramms
- Planung und Durchführung von Basis- und Weiterbildungskursen
- Medien- und Informationsarbeit
- Sicherstellung eines Podium für Kontakte und Erfahrungsaustausch
- Administration und Archivierung von Vereinsunterlagen